Badeordnung
§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Verbindlichkeiten
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad Böhlitz. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers.
Mit dem Betreten des Freibades erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Haus und Badeordnung verbindlich an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, alle sonstigen der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
Bei Veranstaltungen (Schwimmkursen und -unterricht, Schul- u. Vereinsschwimmen, Schulveranstaltungen u. ä.) sind die Trainer, Übungsleiter, Fachpersonal dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer und Besucher die Bestimmungen dieser Haus- u. Badeordnung einhalten.
Sofern weitere Anordnungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der öffentlichen Einrichtung getroffen werden - insbesondere durch behördliche Anweisungen -, so werden diese in gleicher Form wie diese Haus- u. Badeordnung durch Abdruck im Gemeindeblick der Gemeinde Thallwitz, durch Aushang im Freibad Böhlitz und auf der Homepage der Gemeinde Thallwitz öffentlich bekannt gemacht.
§ 2 Besucher
Ein Besucher ist eine natürliche Person, welche das grundsätzliche Recht hat, das Freibad Böhlitz während der Öffnungszeiten zubesuchen.
Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Besucher mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig und körperlich behinderten Besuchern, so wie blinden Besuchern, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitung bzw. geeigneten Begleitperson erlaubt.
Personen, die erkennbar alkoholisiert oder unter Betäubungsmittel stehen, haben keinen Zutritt zum Freibad.
§ 3 Eintrittskarten
Der Besucher erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühren eine Eintrittskarte.
Es werden Einzel-, Sammel-, Gruppen-, Familien- und Jahreskarten ausgegeben.
Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar und dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen bzw. erstattet.
§ 4 Öffnungszeiten
Das Freibad Böhlitz wird saisonal betrieben, Änderungen sind vorbehalten.
Die Öffnungszeiten sind in der Regel täglich von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr und in einem gesonderten Aushang ersichtlich.
Bei Überfüllung kann das Freibad für weitere Besucher zeitweise gesperrt werden.
Bei besonderen Anlässen kann die Öffnungszeit allgemein oder für bestimmte Becken/Bereiche eingeschränkt werden.
Der letzte Einlass ist 30 Minuten und die Badezeit 15 Minuten vor Schließung des Freibades.
Technisch oder Witterungsbedingt kann eine Einschränkung der Öffnungszeit erfolgen.
Die Gemeinde Thallwitz kann die Benutzung des Freibades oder Teile davon für Veranstaltungen einschränken, ohne das daraus auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht.
§ 5 Verhalten im Freibad
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung, nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
Besucher haben bei der Benutzung der Wasserflächen eine allgemein übliche, baderelevante Kleidung zu tragen. Hemden, T-Shirt´s, Jeans und ähnliche Kleidung sind nicht gestattet. Baby´s und Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen Aqua-Windeln zu tragen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor Benutzung der Badeanlagen zu reinigen.
Bei Benutzung der Sprunganlagen und der Wasserrutsche sind die Benutzerordnungen dieser einzuhalten.
Bei Gewitter und Unwetter ist der Aufenhalt in der Bade-/Schwimmbeckenbereiche so wie dem Freigelände des Freibades untersagt.
Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
Das Wegwerfen von Abfall hat nur in die dafür aufgestellten Behälter zu erfolgen, das Liegenlassen ist untersagt.
Für das Abhandenkommen der in die öffentliche Einrichtung mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
Das Benutzen der Turn- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Nicht gestattet:
a) Rauchen in sämtlichen Räumen
b) Mitbringen von Tieren
c) Mitbringen und die Benutzung elektrischer Geräte
d) Auf den Beckenumgängen herumzurennen
e) Begehen der Beckenumgänge mit Speisen und Getränken
f) Mitbringen und Benutzen von Wasserspritzpistolen
g) Glasgegenstände in den Badebereichen
h) Besucher unterzutauchen, in die Badebereiche zu stoßen oder zu belästigen
i) sexuelle Handlungen
j) Fotografieren und Filmen im gesamten Freibad. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Thallwitz.
k) Benutzung von Hilfs- und Auftriebsmitteln für Nichtschwimmer im Schwimmbereich
§ 6 Fundgegenstände
Werden Gegenstände innerhalb des Freibades gefunden, so sind diese beim Personal abzugeben.
Die gegensätzlichen Bestimmungen über Fundgegenstände finden Anwendung.
§ 7 Zuwiderhandlungen/Betriebshaftung
Besucher, die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen, können ohne Entschädigung des Freibades verwiesen und mit einem Hausverbot und Schadenersatz belegt werden.
Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem aufsichtsführenden Personal gemeldet werden. Schadenersatzansprüche müssen außerdem unverzüglich, schriftlich und dokumentiert bei der Gemeinde Thallwitz geltend gemacht werden.
Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Haus- u. Badeordnung, gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind, wird nicht gehaftet.
§ 8 Aufsicht
Das Personal hat im Interesse aller Besucher dafür zu Sorgen, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung eingehalten werden.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Das Personal ist befugt, Besuchern die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen und die gegebenen Anweisungen nicht beachten, aus dem Objekt zu verweisen, mit Hausverbot zu belegen, so wie die Erstattung einer Strafanzeige vorzunehmen.
§ 9 Datenschutz
Die Gemeinde Thallwitz als Betreiber des Freibades Böhlitz unterliegt den Bestimmungen der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung.
§ 10 Parkordnung
Ein Anspruch auf Parkraum besteht nicht.
Das Parken ist ausschließlich im hierfür gekennzeichneten Bereich - außerhalb des Freibades - erlaubt.
Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten.
Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt werden, können gebührenpflichtig - auch ohne Vorwarnung - abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.